Ökologie

Anpassungen und Zuschüsse

Jeden Monat in etwa zu dieser Zeit erhalte ich seit Oktober 2021 Post von meinem Gasanbieter. Der Inhalt des Briefs ist wenig erbaulich, viel Text, der versucht, tröstlich zu wirken und dann die zentrale Botschaft: Preissteigerung!

Per 1. November stieg der Gaspreis um 33 Prozent in Cent pro Kilowattstunde Leistung, per 1. Dezember um 21 Prozent im Vergleich zum Monat zuvor, mit Jahreswechsel um weitere 20 Prozent im Vergleich zu vor dreißig Tagen, zuletzt mit 1. Februar um 22 Prozent im Monatstakt. In vier Monaten hat sich der Preis also mehr als verdoppelt. „Eine weitere Erhöhung kann nicht ausgeschlossen werden“, lautete der Standardsatz, zuletzt abgewandelt in: „Erneute Anpassung(en) im Jahr 2022 können wir aber wieder nicht ausschließen.“

Fossile Brennstoffe sind Gegenstand von Preisspekulationen, zudem Barometer der weltpolitischen Situation (Stichwort Russland-Ukraine-Krise) und die Kurve im Österreichischen Gaspreisindex zeigt eine Steilheit in eine noch nicht endgültig definierte Höhe wie die uns zuletzt in Bann schlagende Infektionswelle mit der Omikron-Variante.

Meine monatlichen Vorauszahlungen 2022 für den Gasverbrauch stiegen um 42 Prozent im Vergleich zu den Akonto-Zahlungen, die ich im vergangenen Jahr geleistet hatte. Dabei möchte ich hier natürlich klarstellen, dass mir meine Einkommensverhältnisse keinerlei Schwierigkeiten bereiten, diesen Mehraufwand finanziell zu bewältigen. Ich denke aber an jene, für die es hier mit dem, was an Geld im Monat verfügbar ist, eng wird, Familien an oder unter der Armutsgrenze, die es in Österreich, einem Land mit gesichertem Mittelplatz unter den Top 10 der Wohlfahrtsstaaten dieser Welt, gibt, oder Mindestpensionsbeziehende, darunter zu einem Großteil Frauen.

Die politische Ebene empfiehlt ja gerne den Ausstieg aus dem Heizen mit fossilen Brennstoffen, leicht gesagt, nur nicht umsetzbar, wenn Hauseigentümer an Heizanlagen festhalten, die sie errichtet haben, weil man ihnen vor nicht allzu langer Zeit nahelegte, für ihre Mieter genau auf diese Brennstoffe zu setzen, vor allem auch unter den wirtschaftlichen Kriterien von Investition, Betriebsdauer der Anlage und Freundlichkeit im Bedienen.

Die österreichische Bundesregierung hat Ende Jänner 2022 in einem eiligst einberufenen Gipfel einen Energiekostenzuschuss beschlossen, der jedem Haushalt mit einem Einkommen bis zur Höchstbeitragsgrenze zur Sozialversicherung (maximal EUR 5670 brutto) zustehen soll. Es geht um 150 Euro, ein Tröpfchen auf den heißen Energiepreis-Stein für die vielen, die sich mit der kaum zu stemmenden Kostenlast durch den Winter kämpfen, der wohl in den Wochen in den Frühling hinein noch kalte Zähne und Klauen zeigen kann.

Am Donnerstag, 3. Februar 2022, tauchte auf den Wirtschaftsseiten des ORF-Teletext-Services für kurze Zeit eine Texttafel auf. Es ging darum, wie der beschlossene Energiekostenausgleich nun den Haushalten zukommen kann. Anscheinend gibt es Schwierigkeiten, Erwerbstätige Haushalten zuzuordnen. Datenschutz blockiert hier die Verknüpfung von Melde- und Einkommensdaten. Berichtet wurde im Teletext aber, der Regierung mangle es an Datenmaterial darüber, welcher österreichische Haushalt von welchem Energieversorger beliefert werde.

Wenn dahinter, liebe Freunde der politischen Entscheidungsebene, die paradoxe Idee steckt, die Energiekostenzuschüsse statt den bezugsberechtigen österreichischen Haushalten direkt der Energiewirtschaft zufließen zu lassen, dann heißt es aber schleunigst umzudenken, auch wenn es aufwändig wird: Die Zuschüsse müssen nämlich ganz gewiss in den Geldbörsen der Kunden landen, nicht in den Bilanzen oder gar Gewinnen der Energie-Unternehmen.

Letzter Dreh seitens der Politik, knapp bevor dieser post online ging: Jeder Haushalt erhält im April einen Gutschein. Wer bezugswürdig ist, darf diesen für seinen Energiekostenausgleich einlösen. Punktuelle Kontrollen der Finanz sind vorgesehen.

Foto: Pexels/Free Photo Library

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