Der lieben Alliteration wegen kümmern uns die drei Worte im Titel kaum. Hier interessiert uns, dass alle drei für Ereignisse stehen, die in kurzer Zeit zu „Meisterstücken“ ausgeprägten Regulierungswillens animiert haben. Zugleich spiegelt sich darin, was unsere Gesellschaft für zumeist gar nicht kurze Zeit in Atem hält; alles andere steht dann still, alles andere verschwindet zumindest in einer öffentlichen Unsichtbarkeit. Dann ist es, als ob wir die Grenzen unserer Freiheit des Handelns zu spüren bekommen. So im Sinn von: wir lösen das jetzt, weil wir müssen. Danach ist alles anders. Auf ewig. Es wird nie wieder, wie es früher gewesen ist.
Karfreitag, zur Causa in Kurzfassung: nach dem EuGH-Urteil wegen Ungleichbehandlung schnapste die österreichische Bundesregierung zuerst die Konstruktion eines „halben Feiertags“ aus, Freitag ab 14:00 Uhr. Das Echo dazu erschallte nicht nur eintönig kritisch, die Komplikationen der Praktizierbarkeit wuchsen je nach Betrachtung (Glaubensgemeinschaften, Unternehmer, Gewerkschaft). Die genannten Akteure gingen freundlich sachlich mit dem wirklich schlechten Lösungsvorschlag der Regierung ins Gericht. Daraufhin peitschte diese im Eilzugstempo die Alternative durchs Parlament, mit der der Feiertag nun für Angehörige aller Glaubensgemeinschaften abgeschafft wurde. Aus seinem Urlaubstagekontingent darf nun jeder Arbeitnehmer bei dreimonatiger Vorlaufzeit einen „persönlichen Feiertag“ nehmen. Diese Lösung samt ihrem politischen Marketing spiegelt wider, wie sich eine einem Problem nicht gewachsene Regierung in den Schmollwinkel rettet. Und die Bevölkerung mit einer tautologischen Lösung (ein Urlaubstag ist ein Urlaubstag), die noch dazu einem Missbrauch hinsichtlich Feiertagszuschläge Tür und Tor öffnet, düpiert. So ist das halt, wenn Populisten einmal wirklich gefordert wären!
Kochzeit: Ein kleines Kärntner Unternehmen erzeugt Nudeln und weist die Kochzeit auf der Packung mit dem Symbol einer Sanduhr und der Angabe 8-10 Minuten aus. Auch gibt es die Menge verarbeiteter Eier pro Kilo in Stückzahl an. Die prüfende Bezirkshauptmannschaft erkennt in der Sanduhr zu wenig Symbolik für die Kochzeit, fordert die Eierangabe in Prozent ein und kritisiert zudem einen zu geringen Abstand zwischen den Hinweisen zur Mindesthaltbarkeitsdauer und Aufbewahrung. Die Verwaltungsstrafe beträgt 623 Euro. Die Verpackung ist seit 2014 (!) in Verwendung und Umlauf.
Kuhattacke: Am Landesgericht Innsbruck wurde ein Almbauer in erster Instanz zu einer Zahlung von €490.000 verurteilt. Im Sommer 2014 wurde auf seiner Alm eine deutsche Touristin von Kühen zu Tode getrampelt. Sie führte einen Hund mit sich, sie hatte die Leine um ihre Hüfte geschnallt. Was geschah, ist tragisches Schicksal. Das Urteil im zivilrechtlichen Verfahren ist gefällt (ein strafrechtliches gegen den Bauer wurde bereits 2014 eingestellt). Hat Almbewirtschaftung Zukunft, wenn ein Bauer mit einer Verurteilung in den existenziellen Ruin getrieben werden kann? Almen für die Kühe oder Almen für die Touristen? Die ökologische Notwendigkeit der Bewirtschaftung der Almen steht plötzlich in Konkurrenz zu den in den vergangenen Jahren intensiver gewordenen Wanderer- und erst recht Mountainbikerströmen, die die Almen für sich erobern, letztere zu einem Gutteil auch nur dank Unterstützung einer Batterie am Fahrradrahmen. Das Land Tirol hat in einem ersten Krisengipfel einen Versicherungsschutz für Bergbauern in Ausarbeitung genommen, andere Bundesländer mit Almen ziehen mit. Noch einmal: der Tod der Touristin ist tragisch. Es braucht allerdings sehr wohl auch klare Verhaltensregeln für Wanderer auf den Bergen (Hunde anleinen bzw. laufen lassen, wenn sich Kühe nähern).
Mich stört in allen drei Beispielsfällen die Einseitigkeit der Regulierungswut. Eine solche tut keiner Bewältigung einer Herausforderung gut.
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